Flexible Modelle

Die Reform gestaltet den Elternurlaub flexibler, um sowohl den Bedürfnissen berufstätiger Eltern als auch den Anforderungen der Berufswelt gerecht zu werden. Die verschiedenen Modelle des Elternurlaubs erlauben eine bessere Aufgabenteilung zwischen den Eltern in der Betreuung und Erziehung ihres Kindes. 

Um den Anteil der Eltern zu erhöhen, die sich neben ihrem Beruf der Erziehung ihres Kindes widmen möchten, wurde beschlossen, dass alle Eltern, die nach weislich 10 Stunden pro Woche arbeiten, den Elternurlaub in Anspruch nehmen können. Vor der Reform betrug die Mindestarbeitszeit 20 Stunden pro Woche. 

Durch die Reform haben auch jene Eltern Anspruch auf Elternurlaub, die mehrere Arbeitgeber haben. Voraussetzung ist, dass alle Arbeitgeber dem Antrag auf Elternurlaub zustimmen und dass die Mindestarbeitszeit nicht weniger als 10 Stunden pro Woche beträgt. Unter bestimmten Bedingungen, kann der Elternurlaub auch jenen Arbeitnehmern gewährt werden, die den Arbeitgeber während den 12 Monaten vor Beginn des Elternurlaubs wechseln. Der Arbeitnehmer besitzt zudem die Möglichkeit, den Arbeitgeber während des Elternurlaubs zu wechseln, ohne, dass er die ihm bereits ausbezahlte finanzielle Entschädigung zurückerstatten muss.

 

Folgende Modelle des Elternurlaubs (Eu) stehen den Eltern nach der Reform zur Verfügung:
 
  Maximale Arbeitszeit   Arbeitszeit
≥ 20 und 40 ≤ Stunden/Woche
Arbeitszeit
 ≥ 10 und 20 ≤ Stunden/Woche
Ausbildungsvertrag
1 Arbeitgeber  

Eu Vollzeit :  
4 oder 6 Monate

Eu Teilzeit :
8 oder 12 Monate

Eu fraktioniert :
1 Tag pro Woche während 20 Monaten

Eu fraktioniert :
4 Monate innerhalb von 20 Monaten

Eu Vollzeit :  
4 oder 6 Monate

Eu Teilzeit :
8 oder 12 Monate

Eu Vollzeit :  
4 oder 6 Monate
Eu Vollzeit :  
4 oder 6 Monate
Mehrere Arbeitgeber   Eu Vollzeit :  
4 oder 6 Monate
Eu Vollzeit :  
4 oder 6 Monate
Eu Vollzeit :  
4 oder 6 Monate

 

Ein Elternteil ist dazu verpflichtet, den ersten Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, oder, im Falle einer Adoption, im Anschluss an den Adoptionsurlaub. Lediglich Alleinerziehende sind von dieser Regelung ausgenommen.

Der zweite Elternurlaub darf hingegen bis zum 6. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden (vor der Reform musste der Elternurlaub bereits bis zur Hälfte im Vorfeld des 5. Geburtstages des Kindes genommen worden sein). Im Falle einer Adoption, haben die Eltern nach dem Ende des Adoptionsurlaubs 6 Jahre Zeit, um den Elternurlaub anzutreten und dies bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Falls auf den Adoptionsurlaub verzichtet wurde, gilt der Zeitpunkt des Adoptionsabschlusses als Stichdatum. 

Die Reform wird ebenfalls die Möglichkeit bieten, dass beide Elternteile den Elternurlaub zum gleichen Zeitpunkt antreten können.

Vor Beginn des fraktionierten Elternurlaubs, muss ein Elternurlaubsplan, der die genauen Elternurlaubszeiten festhält, zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer erstellt werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Elternurlaub auf Teilzeitbasis oder in fraktionierter Form zu verweigern. Allerdings ist er dann dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Alternative vorzuschlagen. Der Arbeitgeber ist zudem dazu verpflichtet, alle Anträge auf Elternurlaub auf Vollzeitbasis zu bewilligen.

 

Übergangsbestimmung  

Alle Eltern, die einen Antrag auf Elternurlaub vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingereicht haben und deren Elternurlaub erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beginnt, haben das Recht, im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber, einen neuen Antrag einzureichen. 

Jene Elternteile, die vor der Reform, im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber, einen Antrag auf Vollzeit-Elternurlaub während 6 Monaten oder auf Teilzeit-Elternurlaub während 12 Monaten gestellt haben, haben das Recht bei der Zukunftskasse einen Antrag einzureichen, um in den Genuss des neuen Ersatzeinkommens zu kommen. Eine zusätzliche Übereinkunft mit dem Arbeitgeber ist dafür nicht notwendig. 

Die neuen Antragsformulare sind ab dem 1. November 2016 erhältlich. Die Eltern haben das Recht, im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber, einen neuen Antrag bei der Zukunftskeess / Zukunftskasse einzureichen. Sollten sie dies nicht tun, gelten die alten Bestimmungen für den Elternurlaub. Weitere Informationen über die Vorgehensweise finden Sie hier.

Die neuen Bestimmungen gelten nicht für Elternurlaube, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnen haben.     

 

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