Geburtszulage

Ziel der Geburtszulagen ist die Vorbeugung von Gesundheitsproblemen bei Mutter und Kind, die sich bei der Schwangerschaft und bei der Niederkunft stellen könnten, sowie die Reduzierung der Kindersterblichkeit mittels medizinischer Überwachung ab der Schwangerschaft bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.

Die Geburtszulage wird in drei verschiedene Prämien aufgeteilt:

  • die vorgeburtliche Zulage;
  • die eigentliche Geburtszulage;
  • die nachgeburtliche Zulage.

Die Geburtszulage beträgt insgesamt 1.740,09 €. Diese wird auf Anfrage in drei Zahlungen von jeweils 580,03 € überwiesen.

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