Schulanfangszulage

Die Schulanfangszulage ist eine finanzielle Beihilfe, die zu Beginn des Schuljahres anfallende Kosten kompensieren soll.

Derzeit steigt der Betrag der Schulanfangszulage proportional zu der Anzahl der Kinder im Haushalt. Da die Kosten für den Erwerb von Schulmaterial und Kleidung jedoch für jedes Kind in der Familie gleich sind, sieht die Reform einen einheitlichen Betrag von 115 € pro Jahr für jedes Kind über 6 Jahre und von 235 € pro Jahr für jedes Kind über 12 Jahre vor.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. August 2016, gilt diese Regelung sowohl für die vormaligen, als auch für die zukünftigen Kindergeldbezieher.

 

Schulanfangszulage
Anzahl der Kinder Aktueller Betrag pro Kind
(≥6 und <12 Jahre) 
Aktueller Betrag pro Kind 
(≥12 Jahre)
Betrag pro Kind vom 1.August 2016 an
(≥6 und <12 Jahre)
Betrag pro Kind vom 1.August 2016 an
(≥12 Jahre)
113,15 € 161,67 € 115 € 235 €
194,02 € 242,47 € 115 € 235 €
274,82 € 323,34 € 115 € 235 €
274,82 € 323,34 € 115 € 235 €
274,82 € 323,34 € 115 € 235 €
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