Praktische Beispiele

1. Familie A, in Luxemburg ansässig, 3 Kinder im Alter von 5, 7 und 13 Jahren

Kindergeld und Alterszulage

  • Betrag vor der Reform: 1.098,07 Euro
  • Betrag nach der Reform: 1.103,38 Euro

 

2. Familie B, Grenzgänger in Luxemburg seit Januar 2016, 3 Kinder im Alter von 5, 7 und 13 Jahren

Kindergeld und Alterszulage

  • Betrag vor der Reform: 1.098,07 Euro
  • Betrag nach der Reform: 1.103,38 Euro

 

3. Wenn Familie A oder B nach dem 1. August 2016 ein 4. Kind bekommt, werden folgende Beträge bezahlt:

  • 1.103,38 Euro + 265 Euro = 1.368,38 Euro

 

4. Familie A wandert aus. Sie verlässt Luxemburg im Juli 2016 und kommt im Laufe des Jahres 2017 zurück. Folgende Familienleistungen werden gezahlt:

  • 3 x 265 Euro = 795 Euro
  • 1 x 20 Euro (Alterszulage für das Kind ab 6 J.)
  • 1 x 50 Euro (Alterszulage für das Kind ab 12 J.)
  • Total : 865 Euro

 

5. Der Grenzgänger B verlässt seine Arbeit in Luxemburg am 1. Juli 2016. Er fängt am 1. Januar 2017 wieder an in Luxemburg zu arbeiten. Folgende Familienleistungen werden gezahlt:

  • 3 x 265 Euro = 795 Euro
  • 1 x 20 Euro (Alterszulage für das Kind ab 6 J.)
  • 1 x 50 Euro (Alterszulage für das Kind ab 12 J.)
  • Total : 865 Euro
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